Die Sicherheitseinrichtung

Die zertifizierte Sicherheitseinrichtung

Gesetzesänderungen werden nicht weniger. Immerhin kommen sie nur alle paar Jahre. Das kommende Gesetz, welches für Dich wichtig ist, heißt: „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das 2020 in Kraft tritt.

Hier geht es um die Hardware und die Kassensoftware, die Du bestenfalls von uns verwendest. Dein Kassensystem muss künftig über eine sog. zertifizierte Sicherungseinrichtung verfügen. Diese Sicherungseinrichtung ist ein Verbund aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einer einheitlichen Schnittstelle:

Sicherheitsmodul: Alle Eingaben werden lückenlos protokolliert und können nicht mehr verändert werden.

Speichermedium: Alle Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Fristen gespeichert.

Digitale Schnittstelle: Für Kassensysteme werden einheitliche Formate exportiert, die die Finanzbehörde lesen kann.

Was macht nun die Zertifizierung aus? Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung.

Selbst wenn die Technik noch nicht voll einsetzbar ist, gilt trotzdem: Werden Verstöße gegen die neue Verpflichtung festgestellt, können Bußgelder bis zu 25.000 EUR verhängt werden.

Wieder alles neu kaufen?

Es liegt natürlich nahe, dass bei der Anschaffung einer solchen zertifizierten Sicherungseinrichtung wieder neue Investitionen getätigt werden müssen. Dennoch gibt es hier Übergangsregelungen.

Fakt ist, ab 1. Januar 2020 ist die zertifizierte Sicherungseinrichtung zu verwenden. Die Kernfrage bezüglich einer Neuanschaffung ist, ob Deine Kasse vom Hersteller nachgerüstet werden kann.

  • Bei Kassen die vor dem 25. November 2010 angeschafft wurden, ist dies in der Regel nicht anzunehmen. Sie werden den Vorgaben nicht mehr genügen.
  • Sollte der Hersteller ein Upgrade anbieten, bist Du Anfang 2020 auf der sicheren Seite.
  • Sollte deine Hardware nicht anpassbar sein, dann kannst Du noch bis zum 31.12.2022 Deine alte Kasse weiter benutzen, müsstest dann allerdings in neue Hardware investieren.

Wenn Deine Kasse aufgerüstet wurde oder Du eine neue angeschafft hast, behalte bitte auch immer die technische Dokumentation des Herstellers griffbereit, da sich der Finanzbeamte auch hiervon überzeugen möchte. Wie auch bei der GoBD 2017 sind Bedienungsanleitung, Programmieranleitungen und alle weiteren Anweisungen zur Programmierung Deiner Kasse bereitzuhalten.

Gutenbergstraße 1
Eingang C
23611 Bad Schwartau

Fon 0451 – 160 860 560
Fax 0451 – 160 8605-99
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Aus unserer Zentrale in Bad Schwartau sind wir für Dich auch gerne in folgenden Städten und deren Umgebung vor Ort:

Ahrensbök, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Boltenhagen, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grevesmühlen, Grömitz, Heiligenhafen, Kellenhusen, Lübeck, Mölln, Neustadt in Holstein, Oldenburg in Holstein, Ratzeburg, Reinfeld, Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Travemünde

Falls Deine Stadt nicht dabei ist, komm trotzdem gerne auf uns zu und wir finden gemeinsam eine Lösung!

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