KassenSichV 2020 – Alles wichtige auf einen Blick.

Was ist das Gesetz „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen"

Der Fiskus wird immer strenger mit allen Branchen, die kassieren. Es geht um geschätzte zehn Milliarden Euro, die dem Fiskus jedes Jahr durch Kassenmanipulationen verloren gehen. Das sind stolze 1,1 Millionen Euro pro Stunde. Es ist unklar, woher der Bund diese Zahlen nimmt, aber es ist verständlich, dass man so einem Betrag hinterher forschen möchte.

Die Digitalisierung schafft dafür neue Möglichkeiten der Transparenz und der Kontrolle. Das macht sich das Finanzamt zu Nutze.

WARUM GIBT ES DIE KASSEN-SICHERUNGSVERORDNUNG (KASSENSICHV)?

Die Kassen-Sicherungsverordnung (KassenSichV) ist das „Handbuch“ der Finanzverwaltung analog zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das im Detail vorschreibt, wie gesetzeskonform zu handeln ist. Darum ist es letztlich für Dich und uns wichtiger als das Gesetz, welches es verursacht hat.

KASSENSICHV - WAS BISHER GESCHAH
Wie du sicher schon mitbekommen hast, sind die ersten Maßnahmen des Gesetzes, zum Beispiel, die neue Verordnung schon geschehen.

  • Geschäftsvorfälle müssen laufend erfasst und aufbewahrt werden, so dass jeder Vorfall nachvollzogen werden kann
  • Seit Anfang 2018 darf das Finanzamt im Wege der Kassen-Nachschau „zeitnah“ die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und der zugrunde liegenden Prozesse überprüfen

Die Finanzverwaltung möchte mehr Kontrolle darüber gewinnen, wie Du Deine Kasse führst und zwar mit einer „Zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“.

Auch diese Regelung fand sich schon im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“,  diese Vorschrift gilt seit dem 01.01.2020.

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV?)

 

  1. Einführung einer „Technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen“
  2. Datenübermittlung an das Finanzamt über eine einheitliche Schnittstelle
  3. Zu jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgestellt und ausgehändigt werden (Belegausgabepflicht)
  4. Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt gemeldet werden
Was ist die technische Sicherheitseinrichtung?

Das ist bisher noch unklar. Die Umsetzung wurde dem „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ überlassen, dem BSI. Diese soll die technischen Kriterien bestimmen, wie die Umsetzung der KassenSichV technisch funktionieren soll und entsprechende Einrichtungen zertifizieren.

Erst Mitte 2018 wurde festgelegt, welche Richtlinien zur Anwendung kommen sollen, so dass die Hersteller dieser technischen Sicherheitseinrichtungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht wussten, was es umzusetzen gilt.

Woraus besteht die technische Sicherheitseinrichtung?
  • Einem Sicherheitsmodul
  • Einem Speichermedium
  • Einer einheitlichen digitalen Schnittstelle
Was ist das Sicherheitsmodul?

Das Sicherheitsmodul ist ähnlich wie eine „Black Box“ im Flugzeug. Grundsätzlich ein „Überwachungsmodul“. Es protokolliert jede getätigte Kasseneingabe. So kann das Finanzamt die Bewegungen nachvollziehen, auch jeden Storno.

Fehler und Stornos dürfen natürlich vorkommen, aber diese muss man nachvollziehen können.

Das Sicherheitsmodul erledigt genau diese Aufgabe.

Was ist das Problem mit dem Sicherheitsmodul?

Die Politik die Entwicklung an den freien Markt weitergegeben. Findige Entwickler sollten Sicherheitsmodule entwickeln und dem BSI zur Zertifizierung vorlegen.

Software-Entwickler sollen dann solche Sicherheitsmodule von einem zertifizierten Anbieter kaufen oder selbst entwickeln und beim BSI zertifizieren lassen.

Momentan heisst es aus Kreisen aber, dass bisher niemand ein funktionsfähiges Sicherheitsmodul beim BSI eingereicht hat und in Deutschland aktuell über keine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen.

Wie komme ich an ein Sicherheitsmodul?

Im Moment gar nicht. Es gibt noch kein fertiges Sicherheitsmodul, das wir oder Du kaufen und nutzen können.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Regierung oder das BSI noch neue Informationen veröffentlichen wird.

Aber wir lassen Dich nicht ohne eine Lösung:

Wir stehen im ständigen Kontakt mit dem DFKA, dem „Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.“ Dieser vertritt Deine und unsere Interessen gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

Sie kümmert sich momentan akut die offenen Fragen in Bezug auf die KassenSichV und die technische Sicherheitseinrichtung zu klären. Wir im Umkehrschluss sind im stetigen Kontakt mit dem DFKA und wissen natürlich, was wann wichtig ist. 

Was ist die „einheitliche digitale Schnittstelle“

Es soll ein Standard-Dateiformat geschaffen werden, in dem die Kassendateien sicher und manipulationsfrei an das Finanzamt übertragen werden können, ähnlich wie das etablierte ELSTER.

Wie kommt Deine Kasse an eine einheitliche Schnittstelle?

Hier wurde ein Datenstandard festgelegt, den alle unsere angebotenen Kassensysteme haben werden. In einem entsprechenden Erlass hat der BMF die Einbindung der Taxonomie des DFKA festgeschrieben.

Was ist das „Speichermedium“?

Das Speichermedium ist eine Hardware, wo Deine Kassendaten gespeichert werden und im Nachhinein nicht veränderbar sind. Das bedeutet beispielsweise, dass die Daten verschlüsselt gespeichert werden, so dass niemand die Datei vor der Weitergabe an das Finanzamt manipulieren kann oder dass jede Datei nur einmal beschrieben werden kann und eine weitere Speicherungen technisch unmöglich gemacht werden.

Wie kann ich die technische Sicherheitseinrichtung für meine Kasse bekommen?

Momentan wird es noch keinen seriösen Anbieter geben, der ein marktreifes Produkt anbietet.

Aufgrund unserer Flexibilität, warten wir die Entwicklung gelassen, aber aufmerksam ab. Das ist auch unser Rat an Dich.

Folgende Szenarien sind am wahrscheinlichsten:

  1. Es wird kurzfristig ein Standard vom BSI ernannt, der tauglich ist, die KassenSichV zu erfüllen. Dann werden wir diese Software, die Schnittstelle und die Kommunikation mit dem Speichermedium binnen kurzer Zeit in unseren Systemen integriert haben und es Dir zur Verfügung stellen.
  2. Das BSI entscheidet sich doch für INSIKA und benennt eine Übergangsfrist, bis zu der das BSI INSIKA nachbessern muss. Dann werden wir INSIKA in unsere Software einbinden.
  3. Man erkennt die momentane Ausweglosigkeit der Situation und verschiebt die Frist gänzlich, bis Szenario 1 eintritt. Das wäre aus unserer Sicht das Vernünftigste und derzeit auch das wahrscheinlichste.
Muss ich wegen der KassenSichV eine neue Kasse anschaffen?

Jein. Sollte Deine Kasse technisch nicht erweiterbar sein, darfst Du sie noch bis Ende 2022 nutzen. Bis dahin sind sicherlich auch alle anderen Fragen zur technischen Sicherheitseinrichtung geklärt.

Danach bist Du verpflichtet, Deine Kasse auszutauschen.

Wenn es Deine Kasse ermöglicht, eine Sicherheitseinrichtung nachzurüsten, muss dies ebenfalls bis zum 31.12.2019 passiert sein.

Ich habe noch gar keine Kasse oder möchte eine anschaffen. Worauf muss ich achten?

Aktuell gibt es auf dem Markt noch kein Kassensystem, die eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung mitbringt. Alle marktüblichen Hersteller garantieren Dir aber jetzt schon, schon aus Eigeninteresse, dass sie die Sicherheitseinrichtung nachliefern, sobald sie erhältlich ist.

Wie erfülle ich die Belegausgabepflicht?

Indem Du ab 2020 jedem Kunden den Bon aushändigst. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Verkäufe im Nachgang storniert werden können.

Zwar kann man beim Finanzamt eine Ausnahmeregelung beantragen, diese wir aber nur vergeben, wenn eine Vielzahl kleiner Produkte an eine Reihe unbekannter Personen verkauft werden, hier wären Kiosks, Bäckereien oder Imbissbetriebe ein gutes Beispiel, doch eine offizielle Liste der in Frage kommenden Betriebsarten gibt es bislang nicht. Insofern ist auch unklar, wie mit regulären Gaststätten verfahren wird.

Was hat es mit der Kassenmeldepflicht auf sich?

Deine Kassensysteme müssen ab 2020 dem Finanzamt künftig gemeldet werden. Wenn Du nach 2020 neue Kassen anschaffst, hast Du einen Monat Zeit, sie Deinem Zuständigen Finanzamt zu melden.

Die Kassen, die zum Jahreswechsel nach 2020 in Betrieb sind, müssen bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt gemeldet sein. 

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Fon 0451 – 160 860 560
Fax 0451 – 160 8605-99
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Aus unserer Zentrale in Bad Schwartau sind wir für Dich auch gerne in folgenden Städten und deren Umgebung vor Ort:

Ahrensbök, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Boltenhagen, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grevesmühlen, Grömitz, Heiligenhafen, Kellenhusen, Lübeck, Mölln, Neustadt in Holstein, Oldenburg in Holstein, Ratzeburg, Reinfeld, Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Travemünde

Falls Deine Stadt nicht dabei ist, komm trotzdem gerne auf uns zu und wir finden gemeinsam eine Lösung!

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