Ratgeber

GoBD-KONFORME KASSENSYSTEME

Was bedeutet GoBD für dein Kassensystem? Welche Anforderungen stellt das Finanzamt? Und wie stellst du sicher, dass deine Kasse alle Vorgaben erfüllt? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Was bedeutet GoBD?

GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Klingt sperrig, ist aber im Kern ganz einfach: Das Finanzamt will sicherstellen, dass deine Kassendaten vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar gespeichert werden.

Seit der Neufassung gelten diese Grundsätze für jedes Unternehmen mit elektronischer Kassenführung – vom kleinen Imbiss bis zum großen Restaurant. Wer hier schludert, riskiert bei einer Betriebsprüfung saftige Zuschätzungen.

Die GoBD wurden ursprünglich 2014 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeführt und mit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 sowie weiteren Updates aktualisiert. Sie konkretisieren die allgemeinen Buchführungspflichten aus § 145 bis § 147 Abgabenordnung (AO) und der Handelsgesetzbuchs-Vorschriften (§ 238 ff. HGB) für die digitale Welt.

Die rechtliche Grundlage: AO, KassenSichV und BMF-Schreiben

Die rechtlichen Vorgaben für dein Kassensystem stammen aus vier zusammenwirkenden Quellen, die du als Betriebsinhaber in Grundzügen kennen solltest:

§ 146 AO – Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen: Verlangt vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Bareinnahmen müssen täglich festgehalten werden.
§ 146a AO – Ordnungsvorschriften für Buchführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen: Schreibt seit 2020 die Nutzung einer zertifizierten TSE vor. Seit 2025 gilt zusätzlich die Mitteilungspflicht über das ELSTER-Verfahren.
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV): Konkretisiert die Anforderungen aus § 146a AO. Definiert die TSE-Spezifikation, das Belegformat und die Schnittstelle für die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
BMF-Schreiben zu den GoBD: Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zur Auslegung der GoBD. Wird regelmäßig aktualisiert und konkretisiert die Anforderungen an Datenzugriff, Aufbewahrung und elektronische Aufzeichnungssysteme.

Die wichtigsten GoBD-Anforderungen für Kassensysteme

Einzelaufzeichnungspflicht

Jeder einzelne Geschäftsvorfall muss mit Datum, Betrag, Uhrzeit und Zahlungsart erfasst werden. Sammel-Buchungen oder pauschale Tagesumsätze reichen nicht.

Unveränderbarkeit

Einmal gebuchte Vorgänge dürfen nicht nachträglich gelöscht oder verändert werden können. Stornierungen müssen als eigener Vorgang dokumentiert sein.

Vollständigkeit

Alle Belege und Buchungen müssen lückenlos und chronologisch erfasst werden – keine Lücken in der Belegnummerierung.

Nachvollziehbarkeit

Ein sachverständiger Dritter – also der Betriebsprüfer – muss alle Geschäftsvorfälle ohne Weiteres nachvollziehen können.

Aufbewahrungspflicht

Alle Kassendaten müssen mindestens 10 Jahre in maschinell auswertbarer Form aufbewahrt werden. Ein Ausdruck auf Papier reicht nicht.

Belegausgabepflicht (Bonpflicht) – auch das gehört dazu

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO. Das bedeutet: Du musst dem Kunden bei jedem mit einem elektronischen Kassensystem erfassten Geschäftsvorfall einen Beleg anbieten. Der Kunde muss den Beleg nicht annehmen, aber er muss ihn bekommen können.

Der Beleg darf in Papierform oder digital ausgegeben werden – zum Beispiel per QR-Code, E-Mail oder über eine App. In der Praxis ist der Papierbon weiterhin Standard, weil er sofort, zuverlässig und ohne technische Hürden funktioniert. Unsere Systeme drucken den Beleg automatisch nach jedem Kassiervorgang.

Wichtig: Der Beleg muss neben den klassischen Angaben (Datum, Uhrzeit, Betrag, Steuersatz, Mengenangaben) auch eine eindeutige Belegnummer, die Seriennummer der TSE und einen Transaktionszähler enthalten – sonst ist er formell unvollständig. Auch hier: unsere Systeme erfüllen das automatisch.

Neu seit Februar 2026: Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV (in Kraft seit 01.02.2026) kann eine E-Rechnung den separaten Kassenbeleg ersetzen, sofern die nach § 6 KassenSichV erforderlichen Daten in die vom Kassensystem erzeugte E-Rechnung integriert sind. Für das klassische Bargeschäft mit Endkunden ändert das nichts – der Bon wird weiterhin angeboten. Relevant ist die Neuerung vor allem dort, wo ohnehin eine E-Rechnung ausgestellt wird (B2B).

KassenSichV und TSE – was ist Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt zusätzlich die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Diese schreibt vor, dass jede elektronische Kasse mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss. Die TSE protokolliert jeden Kassenvorgang manipulationssicher mit einem kryptographischen Signaturverfahren.

Achtung: Bußgeld bei fehlender TSE

Wer seine Kasse ohne zertifizierte TSE betreibt, riskiert Bußgelder von bis zu 25.000 Euro pro Verstoß. Bei einer Kassennachschau fällt das sofort auf.

Unsere Kassensysteme sind zu 100 % GoBD-konform

Alle Kassensysteme, die wir anbieten, erfüllen sämtliche GoBD-Anforderungen und die KassenSichV ab Werk. Du musst dich um nichts kümmern:

Gastrosoft

GoBD-konform, TSE integriert, DSFinV-K Export für die Betriebsprüfung.

speedy kasse

Finanzamtkonform mit TSE (Cloud oder lokal). Alle Daten revisionssicher gespeichert.

SamPOS go!

TSE mit 5 Jahren Laufzeit vorinstalliert. Einmaliger Kauf, keine Folgekosten.

Praxisbeispiel: GoBD-konform vs. nicht-konform

Was bedeutet GoBD-Konformität konkret im Alltag? Ein einfacher Vergleich:

❌ Nicht-konformer Kassiervorgang

  • • Excel-Liste mit täglichen Pauschalumsätzen
  • • Storno wird einfach gelöscht oder überschrieben
  • • Kein TSE-Signatur-Eintrag pro Vorgang
  • • Belegnummer kann manuell vergeben werden
  • • Daten nur auf einem lokalen PC, keine revisionssichere Speicherung
  • • Kein DSFinV-K-Export möglich

Konsequenz: Hinzuschätzung bei der Prüfung; Bußgeld bis 25.000 €.

✓ GoBD-konformer Kassiervorgang

  • • Einzelaufzeichnung jeder Transaktion mit Zeitstempel
  • • Storno als eigener, signierter Vorgang dokumentiert
  • • Jeder Vorgang von der TSE kryptographisch signiert
  • • Lückenlose, automatische Belegnummerierung
  • • Cloud-Backup + lokale revisionssichere Speicherung
  • • DSFinV-K-Export jederzeit auf Knopfdruck

Ergebnis: Betriebsprüfung verläuft ohne Beanstandung.

Häufige Fehlerquellen bei der GoBD-Prüfung

Aus unserer Erfahrung mit über 15 Jahren Kassenbetreuung in Norddeutschland: das sind die Fehler, die wir bei Erst-Installationen am häufigsten beheben müssen.

Stornierungen, die als "Löschungen" durchgeführt werden statt als eigener signierter Vorgang
Trinkgeld wird als steuerfreier Umsatz gebucht (statt korrekt als Durchlaufposten oder steuerpflichtiger Umsatz)
Tagesabschluss wird nicht täglich, sondern wöchentlich oder gar monatlich gemacht
Privatentnahmen ohne separate Buchung über die Kasse
EC-Zahlung wird mit Bargeld vermischt – kein klarer Bestandsabgleich möglich
Belegausgabe wird vergessen oder unterdrückt
Backup-Strategie ist nicht dokumentiert oder existiert nicht

Häufige Fragen zur GoBD

Gilt die GoBD auch für sehr kleine Betriebe?

Ja. Die GoBD gilt für alle buchführungspflichtigen Unternehmen sowie für nicht-buchführungspflichtige Unternehmer, die freiwillig elektronische Aufzeichnungen führen. Die Größe des Betriebs spielt keine Rolle. Ein Solo-Imbiss mit einer iPad-Kasse fällt genauso unter die GoBD wie ein Restaurant mit 20 Mitarbeitern. Entscheidend ist nicht der Umsatz, sondern die Frage, ob du Geschäftsvorfälle elektronisch erfasst. Sobald du eine elektronische Kasse einsetzt, musst du alle GoBD-Anforderungen erfüllen: Einzelaufzeichnung jedes Vorgangs, Unveränderbarkeit, vollständige und zeitgerechte Erfassung. Wer eine offene Ladenkasse (Geldschublade ohne Elektronik) führt, ist von der TSE-Pflicht befreit, muss aber trotzdem ein ordnungsgemäßes, lückenloses Kassenbuch führen — was in der Praxis oft fehleranfälliger ist als eine TSE-Kasse. Für die meisten Betriebe mit nennenswertem Barumsatz ist eine GoBD-konforme elektronische Kasse der sicherere und einfachere Weg, auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Elektronik besteht.

Was ist der Unterschied zwischen GoBD und KassenSichV?

Die GoBD sind allgemeine Verwaltungsgrundsätze des Bundesfinanzministeriums für die digitale Buchführung — sie beschreiben das "Was" und "Warum": Bücher und Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar geführt werden. Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) ist dagegen eine konkrete Rechtsverordnung speziell für elektronische Aufzeichnungssysteme und regelt das technische "Wie": Sie schreibt seit 2020 die zertifizierte TSE vor, definiert das DSFinV-K-Exportformat und die Belegausgabepflicht. Beide gelten parallel und greifen ineinander — die GoBD ist der übergeordnete Rahmen für deine gesamte Buchführung, die KassenSichV der technische Spezialfall für die Kasse. Ein Kassensystem kann technisch KassenSichV-konform sein (TSE vorhanden) und trotzdem GoBD-Verstöße produzieren, etwa wenn Stornos nicht protokolliert oder Daten nicht zehn Jahre aufbewahrt werden. Unsere Systeme erfüllen beide Regelwerke ab Werk, ohne dass du etwas konfigurieren musst.

Wie lange muss ich Kassendaten aufbewahren?

Nach § 147 Abgabenordnung (AO) mindestens 10 Jahre, in maschinell auswertbarer Form. Ein PDF-Ausdruck oder Papierbon reicht ausdrücklich nicht — die Originaldaten müssen über die gesamte Frist digital, unverändert und mit Auswertungsmöglichkeit erhalten bleiben. Dazu gehören Einzelaufzeichnungen, TSE-Protokolle, Z-Bons, Stammdatenänderungen und die DSFinV-K-Exporte. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde — praktisch bedeutet das oft elf Jahre Aufbewahrung. Kritisch wird es bei einem Systemwechsel: Wenn du die Kasse oder den Anbieter wechselst, müssen die Altdaten entweder vollständig in das neue System migriert oder über ein separates Archivsystem zugänglich gehalten werden. Einfach die alte Kasse entsorgen ist ein häufiger und teurer Fehler. Wir sorgen bei jeder Umstellung dafür, dass deine Altdaten revisionssicher gesichert und im Prüfungsfall abrufbar bleiben.

Was bedeutet die Kassenmeldepflicht seit 2025?

Nach § 146a Abs. 4 AO müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden. Die elektronische Übermittlung über "Mein ELSTER" ist seit dem 01.01.2025 möglich, die Meldepflicht selbst gilt aber gestaffelt: Kassen, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Für Bestandskassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, lief die Frist bis zum 31.07.2025. Auch die Außerbetriebnahme einer Kasse ist seit dem 01.07.2025 innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die Meldung wird in der Regel von deinem Steuerberater über ELSTER eingereicht, weil sie mit deinen übrigen Steuerdaten verknüpft ist. Unsere Rolle dabei: Bei den Kassensystemen, die wir installiert haben, bereiten wir alle technischen Meldedaten vollständig auf — TSE-Seriennummer, Zertifizierungs-ID, Inbetriebnahme-Datum, Art und Anzahl der Kassen — und übergeben dir bzw. deinem Steuerberater ein fertiges Datenpaket zur Einreichung. So musst du die technischen Details nicht selbst zusammensuchen.

Sind ältere Kassen ohne TSE noch erlaubt?

Nein. Die letzte Übergangsfrist — für Kassen, die nachweislich nicht TSE-fähig nachgerüstet werden konnten — endete am 31.12.2022. Seitdem gibt es keine Ausnahme mehr: Wer heute noch ohne zertifizierte TSE kassiert, verstößt gegen § 146a AO und die KassenSichV. Das ist kein Kavaliersdelikt — im Falle einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung steht ein solcher Betrieb sofort in einer sehr schlechten Position, mit drohenden Bußgeldern und Hinzuschätzungen. Bestehende ältere Kassen müssen entweder mit einer zertifizierten TSE nachgerüstet (sofern der Hersteller das technisch anbietet) oder durch ein modernes System ersetzt werden. In der Praxis lohnt die Nachrüstung bei sehr alten Geräten oft nicht mehr, weil Ersatzteile und Software-Updates fehlen. Wir schauen uns deine vorhandene Hardware an und sagen dir ehrlich, ob sich eine Nachrüstung rechnet oder ein Wechsel der bessere Weg ist.

Was kostet die TSE auf Dauer?

Es gibt zwei grundsätzliche Modelle. Die Hardware-TSE ist ein zertifiziertes Modul (USB-Stick, microSD oder fest verbaut) mit einer begrenzten Zertifikatslaufzeit — meist 5 Jahre. Du zahlst sie einmalig bei der Anschaffung und musst sie nach Ablauf erneuern. Bei SamPOS go! ist eine solche Hardware-TSE mit 5 Jahren Laufzeit bereits im Kaufpreis enthalten. Die Cloud-TSE läuft dagegen über einen Server-Dienst im laufenden Monats- oder Jahresabo, inklusive automatischer Updates und ohne physischen Tausch. speedy lässt sich wahlweise mit Cloud- oder lokaler TSE betreiben, Gastrosoft arbeitet mit einer lokalen TSE; bei SamPOS go! ist die Hardware-TSE fest mit dem Gerät verbunden. Welches Modell wirtschaftlich günstiger ist, hängt von Laufzeit und Anzahl der Kassen ab: Bei einer einzelnen Kasse über viele Jahre ist die Hardware-TSE oft günstiger, bei mehreren Geräten oder häufigem Wechsel die Cloud-Variante. Wir rechnen dir beide Varianten für deinen konkreten Fall durch, damit du über die Laufzeit nicht draufzahlst.

Was passiert, wenn ich die Kassenmeldepflicht-Frist verpasse?

Die Meldung ist eine gesetzliche Mitwirkungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO — verpasst du die Frist, solltest du sie unbedingt so schnell wie möglich nachholen. Anders als bei einer fehlenden TSE, die mit Bußgeldern bis 25.000 Euro nach § 379 AO geahndet werden kann, steht für eine verspätete Meldung kein fester Bußgeldrahmen in gleicher Höhe im Raum. Trotzdem ist eine versäumte oder unterlassene Meldung kein Kavaliersdelikt: Sie ist ein formaler Pflichtverstoß, fällt bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung negativ auf und kann den Eindruck einer insgesamt nachlässigen Kassenführung verstärken — was wiederum genauere Prüfungen nach sich ziehen kann. Unser Rat: Informiere deinen Steuerberater, lass die Meldung über ELSTER zeitnah nachreichen und dokumentiere, dass du sie nachgeholt hast. Die technischen Daten dafür liefern wir dir jederzeit, sobald du sie brauchst.

Brauchen auch Dienstleister wie Friseure eine TSE?

Ja — sobald du eine elektronische Kasse einsetzt, gilt die TSE-Pflicht, ganz unabhängig von der Branche. Die KassenSichV und § 146a AO machen keinen Unterschied zwischen Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistern. Ein Friseursalon, ein Kosmetik- oder Nagelstudio, eine Massagepraxis oder ein Tattoo-Studio, das Umsätze über ein elektronisches Kassensystem erfasst, braucht genauso eine zertifizierte TSE wie ein Restaurant. Entscheidend ist allein die Art der Erfassung, nicht die Art der Leistung. Die einzige Ausnahme: Wer ausschließlich eine offene Ladenkasse führt — also eine reine Geldschublade ohne jede Elektronik — ist von der TSE-Pflicht befreit, muss dann aber ein lückenloses, manuell geführtes Kassenbuch nachweisen. Für die meisten Dienstleister mit regelmäßigem Bargeld- und Kartenumsatz ist eine kompakte TSE-Kasse wie SamPOS go! der einfachere und sicherere Weg. Welche Lösung zu deinem Salon passt, schauen wir uns gern persönlich an.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung oder einer verlangt das Finanzamt Zugriff auf deine Kassendaten im DSFinV-K Format. Das ist ein standardisiertes Exportformat, das alle unsere Systeme auf Knopfdruck liefern.

Wer mit einem nicht-konformen System arbeitet, riskiert Hinzuschätzungen – das Finanzamt kann den Umsatz dann einfach schätzen. Das wird in der Regel teurer als die Realität.

Kostenlose Beratung

Du willst wissen, welches Kassensystem zu deinem Betrieb passt? Wir schnacken gern – unverbindlich und ohne Tüdelütt.

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Häufige Fragen

NOCH FRAGEN?

Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Kurz gesagt: Ja, brauchst du! TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung und ist seit dem 1. Januar 2020 Pflicht für alle elektronischen Kassensysteme – geregelt in § 146a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die TSE protokolliert jeden Kassiervorgang manipulationssicher mit Zeitstempel und kryptografischer Signatur, sodass das Finanzamt nachträglich keine Veränderung der Daten zulassen kann. Ohne TSE droht Bußgeld bis 25.000 Euro plus Hinzuschätzungen bei der Betriebsprüfung. Bei uns ist die TSE in jedem System schon mit an Bord: bei SamPOS go! eine Hardware-TSE mit 5 Jahren Laufzeit inklusive, bei speedy wahlweise als Cloud- oder lokale TSE, bei Gastrosoft als lokale TSE. Wir richten sie ein, bereiten alle Meldedaten (TSE-Seriennummer, Inbetriebnahme-Datum, technische Eckdaten) auf und übergeben das fertige Paket an deinen Steuerberater, der die ELSTER-Meldung beim Finanzamt einreicht. Den Tausch nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit übernehmen wir rechtzeitig — du musst dich um die Technik nicht kümmern. Kein Tüdelütt mit dem Finanzamt, versprochen.
Wir düsen los, sobald wir können! Wie fix wir bei dir aufkreuzen, hängt von zwei Faktoren ab: deinem Standort und deinem Service-Paket. Liegt dein Betrieb in unserem Kerngebiet (Bad Schwartau, Lübeck, Hamburg, Kiel), sind wir meist innerhalb weniger Stunden vor Ort. Für entferntere Städte wie Rostock, Usedom oder Lüneburg planen wir Termine ein, sind aber trotzdem regelmäßig in der Region unterwegs. Bei akuten Notfällen erreichst du uns telefonisch unter 0451 / 160 812 10 – dann schnacken wir erstmal durch, was schnell geht: Remote-Diagnose hilft oft schon, in vielen Fällen können wir das Problem aus der Ferne lösen. Premium-Kunden mit Notfall-SLA bekommen garantierte Reaktionszeiten – das ist die Variante für Betriebe, die sich keinen Ausfall leisten können. Was niemals passiert: Du landest in einer Hotline-Warteschleife. Wir sind erreichbar oder rufen verlässlich zurück.
Klar! Gastrosoft und SamPOS go! laufen komplett ohne Netz – du kannst kassieren, auch wenn der Router mal Feierabend macht. Belege werden lokal auf dem Gerät gespeichert und synchronisieren später, wenn die Internetverbindung wieder steht. Bei speedy brauchst du alle 90 Tage kurz Internet für einen reinen Software-Lizenzcheck. Im Alltag merkst du davon nichts, weil jedes Gerät irgendwo mal kurz online geht. Wichtig fürs Finanzamt: Auch im Offline-Betrieb erstellt die TSE für jeden Bon eine Signatur (gefordert in § 146a AO). Das heißt, du erfüllst die GoBD-Anforderungen auch ohne Verbindung. Sobald wieder Netz da ist, werden alle Daten in den Speicher gepusht. Falls dein Internet im Betrieb chronisch unzuverlässig ist: Sag uns Bescheid, wir bauen das passende Setup mit Mobilfunk-Backup.
Das hängt von Branche, Größe und Anspruch ab. Gastrosoft ist der Alleskönner für die Gastronomie – Restaurants, Cafés, Bars mit Tisch- und Reservierungsverwaltung, Gang-Steuerung, getrennten Rechnungen, Mehrplatzbetrieb und Schnittstellen zur Buchhaltung. Wenn dein Restaurant rund 50 Plätze oder mehr hat, ist Gastrosoft fast immer die richtige Wahl. speedy macht sowohl Gastronomie als auch Einzelhandel glücklich – komplett Android-basiert (Terminal und mobil), schnell einzurichten, TSE wahlweise Cloud oder lokal, mit digitalem Bon ohne Zusatzkosten. Perfekt für Caterer, Foodtrucks, Events oder kleinere Lokale, die Mobilität brauchen. SamPOS go! ist die kompakte All-in-One-Touch-Kasse für kleinere Läden wie Kiosk, Imbiss, Friseur, Bäckerei oder Boutique – Hardware, Software und TSE in einem Gerät, einmal kaufen, keine monatlichen Kosten, TSE mit 5 Jahren Laufzeit inklusive. Komm auf'n Schnack vorbei, beschreib uns deinen Betrieb, deine Spitzenzeiten und Workflows – wir finden das passende System.
Überall dort, wo man Moin sagt! Wir sind im ganzen Norden unterwegs und kommen persönlich vor Ort in 24 Städte zwischen Hamburg, Lübeck, Kiel, Rostock und Usedom. Hauptsitz und Showroom sind in Bad Schwartau, direkt neben Lübeck. Konkret bedient: in Schleswig-Holstein Bad Schwartau, Lübeck, Kiel, Eutin, Bad Oldesloe, Pinneberg, St. Peter-Ording, Ahrensburg, Bad Segeberg, Plön, Fehmarn, Neumünster, Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Reinbek und Lauenburg. In Hamburg das gesamte Stadtgebiet – Schanze, Altona, St. Pauli, HafenCity, Eimsbüttel, Eppendorf, Ottensen und alles dazwischen. In Mecklenburg-Vorpommern Rostock, Warnemünde, Wismar, Schwerin, Grevesmühlen sowie Usedom (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin). In Niedersachsen sind wir in Lüneburg unterwegs. Für jeden dieser Orte haben wir eine eigene Service-Seite mit branchenspezifischer Beratung. Wenn dein Standort hier nicht steht, ruf uns trotzdem kurz an – wir prüfen, ob wir vorbeikommen können oder kennen einen vertrauenswürdigen Kollegen in der Nähe.
Na klar, wenn du das willst! Wir zeigen dir und deiner Crew direkt am ersten Tag, wie der Laden läuft – Anlegen von Artikeln und Tischen, Tagesabschluss, Storno, Trinkgeld, Z-Bon, DSFinV-K-Export für die Buchhaltung, Bedienung der TSE. Bei Gastrosoft und speedy gehen wir Schritt für Schritt durch alle Funktionen, die du wirklich brauchst – nicht das Handbuch von vorne nach hinten, sondern an deinem Workflow orientiert. Für Schichtleiter und Stammpersonal können wir tiefere Sessions machen (Statistik, Modul-Konfiguration, Berechtigungen). Aber keine Sorge: Unsere Systeme sind so einfach zu bedienen, dass auch neue Aushilfen nach 10 Minuten klarkommen. Touch-Workflow, klare Buttons, kaum Menüs – das ist Absicht. Bei Bedarf erstellen wir dir eine Kurz-Anleitung für die Wand neben der Kasse (Z-Bon, Tagesabschluss, häufige Probleme). Dat löppt – und wenn nicht, sind wir telefonisch oder vor Ort zur Stelle.
Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung deines Kassensystems durch das Finanzamt – Rechtsgrundlage § 146b Abgabenordnung (AO). Seit 2018 darf der Prüfer jederzeit während der Geschäftszeiten erscheinen und ohne Voranmeldung kontrollieren. Geprüft werden im Wesentlichen vier Dinge: die Funktion der TSE (Signatur jedes Bons, Manipulationssicherheit), die GoBD-Konformität deiner Buchführung (Einzelaufzeichnung, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit), die Verfügbarkeit des DSFinV-K-Datenexports auf Knopfdruck, und die Belegausgabepflicht (Bon mit korrekten Angaben). Bestanden? Der Prüfer geht wieder. Probleme entdeckt? Es droht eine vollständige Betriebsprüfung mit Hinzuschätzungen und Bußgeldern bis 25.000 Euro. Mit unseren Systemen musst du dir keine Sorgen machen: TSE läuft signaturgenau, DSFinV-K-Export ist per Knopfdruck verfügbar, alle Daten werden revisionssicher gespeichert. Wir bereiten dich auf die Prüfung vor: Wir erklären dir, was der Prüfer fragen wird, wo der Export liegt und welche Unterlagen du parat haben solltest.
Zu 100 %! Alle unsere Systeme – Gastrosoft, speedy und SamPOS go! – erfüllen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sowie die KassenSichV. Die fünf Kern-Anforderungen der GoBD sind: Vollständigkeit (jeder Vorgang muss erfasst sein), Richtigkeit (Daten müssen sachlich korrekt sein), Zeitgerechtheit (laufende Erfassung, nicht erst am Monatsende), Ordnung (eindeutig zuordenbar) und Unveränderbarkeit (keine nachträgliche Manipulation). Konkret heißt das: Einzelaufzeichnungspflicht für jeden Vorgang, lückenlose Belegnummerierung ohne Lücken, TSE-Signatur für jeden Bon, manipulationssichere Speicherung, DSFinV-K-konformer Export für die Betriebsprüfung. Alles ab Werk dabei, du musst nichts konfigurieren oder freischalten. Mit unseren Systemen bist du bei jeder Betriebsprüfung und Kassennachschau auf der sicheren Seite. Falls du dir bei einem bestehenden System unsicher bist, ob es GoBD-konform läuft: Bring uns die Konfiguration vorbei, wir prüfen das und sagen ehrlich, ob es passt oder ein Wechsel sinnvoll ist.
Das hängt davon ab, was du brauchst – und genau deshalb sagen wir keine Pauschal-Zahl. Drei Faktoren bestimmen den Preis: das System (Software, Hardware, TSE), der Umfang (Anzahl Kassen, Anzahl Mitarbeiter, gewünschte Module wie Reservierung oder Lager) und der Service (einmalige Einrichtung oder laufender Wartungsvertrag). SamPOS go! gibt's als All-in-One-Komplettpaket zum einmaligen Kaufpreis – Hardware, Software, TSE und 5 Jahre Laufzeit inklusive, keine monatlichen Kosten. Das ist die kalkulierbarste Variante für kleine Betriebe. Bei Gastrosoft und speedy richtet sich der Preis nach Anzahl der Kassenplätze und gewünschten Modulen, hier gibt es modulare Lizenzmodelle. Hardware (Bondrucker, Touchdisplays, Handhelds, Kassenschubladen) rechnen wir nach tatsächlichem Bedarf. Was bei uns immer dabei ist: Beratung, Installation und Einrichtung vor Ort, eine Schulung deiner Crew und persönlicher Support – nicht erst gegen Aufpreis. Ruf uns einfach an oder schreib uns kurz, was dein Betrieb braucht – wir machen dir ein faires, transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.

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Egal ob du ein frisches System brauchst oder dein altes ein ordentliches Update vertragen kann – wir schnacken ganz unverbindlich darüber. Hol dir jetzt dein Angebot, ohne viel Tüdelütt.

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